Barrierefreiheit im Bad schafft maximalen Komfort für alle Generationen. Damit ein Bad auch von körperlich beeinträchtigten Menschen genutzt werden kann, müssen verschiedene Vorrichtungen installiert werden und bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Platzbedarf im barrierefreien Bad
Die Vorgaben zum Platzbedarf in barrierefreien Bädern und Toiletten können aus der DIN 18040-2 entnommen werden. Dort sind die sogenannten Mindestbewegungsflächen, empfohlene Maße für Sanitärobjekte sowie Montagehöhen und Seitenabstände genannt. Den meisten Platz brauchen Rollstuhlfahrer, die einen Wendekreis von 150 cm benötigen, um sich frei bewegen und drehen zu können. Als erforderliche Mindestgrundfläche für Bäder sind in der DIN 3,2 m² für körperlich beeinträchtigte Personen und 5,4 m² für Rollstuhlfahrer angegeben.
Planen Sie ein barrierefreies Bad im Neubau oder möchten Sie Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen? Wir beraten Sie gerne zu Planung und Ausführung sowie hinsichtlich einer eventuellen Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Planungsgrundlagen für die barrierefreie Badeinrichtung
Damit auch beeinträchtigte Personen das Badezimmer als Wellnessoase erleben können, sollten folgende Grundlagen in der Planung berücksichtigt werden:
Der Ausstattungsbedarf in Sanitärräumen nach VDI 6000
In der Richtlinie 6000 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) sind hinsichtlich des Ausstattungsbedarfs in Bad und WC verschiedene Vorgaben getroffen, die als Anhaltspunkte dienen. Abhängig ist der Bedarf von der Anzahl der Personen und dem gewählten Ausstattungsstandard. Leben mehrere Personen in einer Wohnung ist eine extra Toilette empfehlenswert, bei mehr als drei Personen im Haushalt sollte ein zweiter Waschtisch eingeplant werden.
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